Rechtstipp: Altersbedingt darf es keine Urnen-Umbettung geben
Urnen auf Friedhöfen (hier in Berlin) dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen umgebettet werden oder nach einem bestimmten Zeitraum (hier 20 Jahre). Ein besonderer Grund für eine Umbettung liege nicht vor, wenn ein Angehöriger aus Altersgründen nur noch nahegelegene Friedhöfe besuchen kann. Ein Senior konnte nicht erreichen, dass die Urne seines Sohnes auf den für ihn am besten zu erreichenden Friedhof verlegt wird, damit er das Grab leichter besuchen kann. Die Ruhe der Toten dürfe nur im Ausnahmefall gestört werden. Altersbedingte Gesundheitsverschlechterungen reichen als Begründung nicht aus. (Hier war der Mann selbst im Laufe des Verfahrens gestorben.) (VwG Berlin, 21 K 129/21) - vom 26.10.2021
Steuertipp: Winterdienst ist haushaltsnahe Dienstleistung
Schneeräumen zählt laut BFH und Finanzverwaltung zu den steuerlich begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen – selbst wenn es auf öffentlichem Grund vor dem eigenen Grundstück passiert. Obwohl § 35a EStG normalerweise nur Arbeiten im Haushalt oder auf dem Grundstück fördert, gibt es hier Ausnahmen: Dienstleistungen außerhalb der Grundstücksgrenze können ebenfalls begünstigt sein. (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 55/12)