Rechtstipp: Gebrauchtwagenkauf - Wer Noten gibt, muss sich später daran messen lassen
Hat ein Mann einen Oldtimer von einem privaten Verkäufer gekauft, vereinbaren die beiden vertraglich einen Gewährleistungsausschluss, gibt der Verkäufer dem Fahrzeug aber eine »Beschaffenheitsnote« zum Zustand von »2-3«, so kann der Käufer zwei Jahre später den Kauf rückgängig machen, wenn am Auto bei der Hauptuntersuchung beim TÜV erhebliche Mängel entdeckt werden und es »durchfällt« und der Verkäufer nicht bereit ist, die Mängel zu beseitigen. Der Verkäufer muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Zustandsnoten besitzen eine erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung, weil sie maßgeblichen Einfluss auf den Wert des Autos haben. (Hier muss nun die Vorinstanz noch klären, ob das Auto beim Verkauf tatsächlich in dem angegebenen Zustand war.) (BGH, VIII ZR 240/24) - vom 23.07.2025
Steuertipp: Nachweis von Krankheitskosten mit E-Rezept
Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Ausgaben für Medikamente, ärztliche Behandlungen und andere medizinische Leistungen, die zwangsläufig und notwendig sind. Wer ein E-Rezept einlöst, muss den Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung der Online-Apotheke aufbewahren, wobei bestimmte Informationen wie Name, Art der Leistung und Betrag enthalten sein müssen. Privatversicherte können auch den Kostenbeleg der Apotheke nutzen.