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Rechtstipp: Kfz-Haftpflichtversicherung - Fasan gegen Kopf bringt Schmerzensgeld

Sitzt ein Mann als Beifahrer auf einem Motorrad, und wird er schwer an Kopf, Hals und Körper verletzt, nachdem ihm bei einem Tempo zwischen 130 und 140 km/h ein Fasan gegen den Motorradhelm und er über den Asphalt fliegt, so hat er Anspruch auf Schmerzensgeld aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers. Die Versicherung kann die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, es habe »höhere Gewalt« durch den fliegenden Fasan vorgelegen und das Motorrad selbst sei nicht in den Unfall involviert gewesen. Der Schaden ist laut Straßenverkehrsgesetz aber »bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs« entstanden. Weil der Mann sich auf dem Gefährt vorwärtsbewegt habe, sei es zu dem Zusammenstoß mit dem Fasan gekommen. (Hier wurden rund 17.000 € zugesprochen.) (OLG Oldenburg, 5 U 30/25) - vom 24.09.2025

Steuertipp: Ehegatten können gemeinsam - und trotzdem steuerlich getrennt arbeiten

Hat jeder Ehegatte einen Gewerbebetrieb »Grabpflege« angemeldet und wird jeder - trotz einer gemeinsamen Adresse und ähnlicher Tätigkeit - als einzelnes Kleinunternehmen geführt, so darf das Finanzamt damit nicht automatisch unterstellen, es handele sich dabei um eine »missbräuchliche Gestaltung«. Liegen beide Unternehmen jeweils unter der Grenze zum Kleinunternehmen, so darf das Finanzamt die beiden nicht einfach zu einer Ehegatten-GbR machen, die Einnahmen zusammenlegen und besteuern. Treten beide als eigenständige Unternehmen auf, haben sie eigene Kunden und arbeiten sie eigenverantwortlich, so darf das Finanzamt keine »künstliche Aufteilung« unterstellen. (FG Münster, 15 K 2500/22) - vom 08.04.2025