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Rechtstipp: Arbeitslosengeld - Provisionen zählen bei der Berechnung mit

Sind Provisionen eines Arbeitnehmers als Bestandteil des Arbeitsentgelts im Arbeitsvertrag vereinbart, so müssen sie grundsätzlich auch bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes mitzählen, wenn der Mann seinen Job verliert. Ist er zwar noch offiziell beim Arbeitgeber beschäftigt, jedoch im Krankengeldbezug, so zählen die in diesem (Bemessungs-)Zeitraum erhaltenen Provisionen jedoch nicht mit. Sie gelten dann im Wesentlichen als Nachzahlung aus der früheren Tätigkeit. (BSG, B 11 AL 5/23 R) - vom 24.09.2024

Steuertipp: Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht online

Seit 22.04.2025 können Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Damit soll die Gerechtigkeit der Besteuerung verbessert und Steuerhinterziehung noch wirksamer bekämpft werden. Das Portal biete unter https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben, so das Finanzministerium Niedersachsen. »Das ist ein starkes Signal für Fairness und eine effiziente Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Wir handeln damit auch im Sinne aller Menschen und Unternehmen, die Jahr für Jahr gesetzeskonform ihre Steuern abführen und so zum Funktionieren unserer Gesellschaft beitragen.«, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere. (FinMin Niedersachsen, Mitteilung vom 22.04.2025)