19.09.2025
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 09.09.2025 den Entwurf einer Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Aufgrund der Lohnentwicklung im Jahr 2024 sollen die Rechengrößen 2026 vergleichsweise stark ansteigen. Dies teilt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt mit.
Er weist darauf hin, dass die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 von der Bundesregierung beschlossen werden muss. Anschließend sei eine Zustimmung durch den Bundesrat und eine Verkündung im Bundesgesetzblatt nötig. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung löse auch eine Erhöhung der steuerfreien Ansparung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz aus.
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 15.09.2025