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09.01.2026

Katzenvideos belegen Misshandlung: TikToker muss Tiere abgeben

Nachdem ein Mann mehrere Katzenvideos auf TikTok gepostet hatte, gingen beim Veterinäramt zahlreiche Anzeigen wegen Misshandlungen der Tiere ein. Jetzt muss er alle Katzen abgeben und darf auch keine neuen mehr halten.

Auf den Videos war der TikToker mit einer Katze zu sehen, die er in einer Badewanne mit einem Rasierapparat schor und auf dem Boden im Kreis drehte. Daraufhin bekam er Besuch von der Amtstierärztin, die alle fünf Katzen, die in der Wohnung gehalten wurden, mitnahm und anderweitig unterbrachte.

Das Veterinäramt ordnete an, dass der Mann die dauerhafte Fortnahme der Katzen zu dulden habe. Auch verbot es ihm für die Zukunft, Katzen zu halten und zu betreuen.

Der Katzenhalter stellte einen Eilantrag. Er stritt eine Vernachlässigung ab. Das Drehen auf dem Boden sei aus Unwissenheit erfolgt. Das Scheren des Fells habe der Pflege der Katze gedient. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig. Denn bislang sei er noch nicht aufgefallen.

Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz lehnte den Antrag ab. Er sei unzulässig, soweit er sich gegen die Fortnahme, die Unterbringung und Versorgung der Mutterkatze im Tierheim sowie deren Einziehung richte. Es fehle insofern am Rechtsschutzbedürfnis. Der Verwaltungsakt sei bereits vollzogen und die Vollziehung könne nicht mehr rückgängig gemacht werden, da die Mutterkatze zwischenzeitlich an Dritte veräußert worden sei.

Soweit er sich gegen das Haltungs- und Betreuungsverbot richte, sei der Antrag unbegründet. Die Anordnung sei rechtmäßig erfolgt. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann seine Katzen in tierschutzwidriger Weise gehalten und behandelt hat. Die Videos gäben konkrete Hinweise auf eine schwere und wiederholte Misshandlung der Mutterkatze. Der Halter habe sie rund 20 Mal sehr schnell auf dem Boden gedreht. Dadurch sei ihr Schwindel zugefügt worden und ihr Orientierungsvermögen vorübergehend abhandengekommen. Sie habe im Anschluss ihren Kopf kaum halten und kaum weiterlaufen können. Ein tierschutzgerechter Anlass für das Scheren sei nicht erkennbar.

Beim Scheren der Katze mit dem Rasierer habe der Mann mutmaßlich zudem die Vibrissen der Katze – ihre für die Orientierung, Jagd und Kommunikation wichtigen Schnurrhaare – gekürzt.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 04.12.2025, 1 L 660/25.MZ, rechtskräftig