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09.01.2026

Mietpreisbremse: Bundesrat dringt auf Nachschärfung

Der Bundesrat will die Mietpreisbremse nachschärfen. Seiner Ansicht nach sollte sie auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen gelten; zudem sollten die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden.

Konkret sieht ein Gesetzentwurf der Länderkammer (BT-Drs. 21/3509) für die Vermietung möblierter Wohnungen in "Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt" – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass ein Möblierungszuschlag transparent auszuweisen ist. Der Entwurf enthält spezifische Regelungen, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist.

Die aktuelle Regelung biete Vermietern die Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen, begründet die Länderkammer ihren Vorstoß. "Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist", heißt es in dem Entwurf.

Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll ihrer Umgehung durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. "Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt", heißt es in dem Entwurf. Das habe dann zur Folge, "dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können".

In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf teilt die Bundesregierung mit, dass sie das Anliegen des Bundesrates unterstütze. "Ein aktuell in Arbeit befindlicher Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung verschiedener im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen soll ebenfalls Regelungsvorschläge im Hinblick auf diese beiden Themen vorsehen. Er soll möglichst zeitnah veröffentlicht werden", heißt es.

Wie die Bundesregierung weiter darlegt, solle der Referentenentwurf auch weiter Vorschläge "insbesondere zur erweiterten Regulierung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten, zur einmaligen Abwendbarkeit einer ordentlichen Kündigung durch eine so genannte Schonfristzahlung sowie zur Anhebung der Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Kleinmodernisierungen enthalten".

Deutscher Bundestag, PM vom 08.01.2026