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22.01.2026

Klagerecht für Umweltverbände: Anforderungen werden strenger

Schnelle Planungen und Bauverfahren sollen Infrastrukturvorhaben zugutekommen. Das Kabinett hat daher beschlossen, das Klagerecht für Umweltverbände zu straffen. Ziel sei es, so die Bundesregierung, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen. Vorhaben, die für eine funktionierende Infrastruktur dringlich sind, sollen in gebotener Zeit umgesetzt werden.

Um langwierige Verfahren zu vermeiden, sollen Klagen von Umweltverbänden gegen Infrastrukturprojekte künftig auf konkrete Klägerargumente beschränkt werden. Zudem ist den Angaben der Bundesregierung zufolge explizit vorgesehen, dass Klagen nicht mehr aufschiebend wirken können.

Der Entwurf sieht fest definierte Kriterien für die Anerkennung von Umweltvereinigungen vor. Die Anerkennung selbst wird zeitlich befristet. Auch Stiftungen sollen ein Klagerecht erhalten. Die Anerkennungsbescheide sollen im Internet veröffentlicht werden. Das schafft Transparenz.

Zudem wird das europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen in die Novelle aufgenommen. Damit wird ein Beschluss der Vertragsstaaten der Aarhus-Konferenz umgesetzt.

Die Bundesregierung strebt außerdem an, das Umweltverbandsklagerecht und das Verfahrensrecht auch auf europäischer Ebene zu vereinfachen.

Bundesregierung, PM vom 21.01.2026