Zurück

12.02.2026

Gesetzentwurf beschlossen: Weniger Barrieren für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag weiterhin auf zahlreiche Hürden. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung insbesondere in der Privatwirtschaft mehr Barrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern.

In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. Nach wie vor erschwerten Hindernisse ihren Alltag: im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, beim Zugang zu Gebäuden oder beim Ausfüllen eines Antragsformulars, so die Bundesregierung. Für Menschen mit Behinderungen sei der Abbau von Barrieren die grundlegende Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Von Barrierefreiheit profitierten auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.

Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter verbessern und in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinwirken. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.

Seit mehr als 20 Jahren verpflichte das Behindertengleichstellungsgesetz Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Es enthalte etwa Regelungen zur Barrierefreiheit in Bundesbauten oder zur Verwendung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache, erläutert die Regierung.

Weitgehend ungeregelt sei bisher der private Bereich geblieben. Kern des neuen Gesetzes sei es, diese Lücke zu schließen und den Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen zu verbessern. 

Der Gesetzentwurf setzt dabei laut Regierung auf das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen": Private Anbieter sollen danach bei Bedarf im Einzelfall durch eine einfache und praktikable Lösung vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten sicherstellen. Das könne etwa eine einfache mobile Rampe vor einem Geschäft sein oder das Vorlesen der Speisekarte im Restaurant. Das Konzept baue damit auf Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligten statt auf detaillierte Vorschriften.

Wenn ein privater Anbieter eine "angemessene Vorkehrung" verweigert, sollen Menschen mit Behinderungen ein für sie kostenloses Schlichtungsverfahren beantragen können. Bleibt die Schlichtung erfolglos, komme eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung in Betracht, bei öffentlichen Stellen auch auf Schadensersatz. Die "angemessene Vorkehrung" dürfe das Unternehmen jedoch nicht unverhältnismäßig belasten.

Das Gesetz sieht außerdem vor, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern. Folgende Änderungen seien geplant: Öffentlich zugängliche Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes sollen bis 2045 barrierefrei ausgebaut werden. Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Es soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden dabei beraten, Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Alle relevanten Dokumente im Verwaltungsverfahren wie etwa Anträge sollen künftig barrierefrei sein. Und schließlich soll das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.

Bundesregierung, PM vom 11.02.2026