06.03.2026
Bei ihrer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer haben der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine wichtige Etappe erreicht: Der Fall aus Berlin, der sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wendet, hat nun das Aktenzeichen 1 BvR 472/26 erhalten.
Laut BdSt hat das für betroffene Eigentümer einen konkreten Vorteil: Ist der Einspruch noch nicht abgelehnt, könne jetzt unter Verweis auf den beim BVerfG anhängigen Fall das Ruhen des eigenen Verfahrens geltend gemacht werden.
In Karlsruhe solle abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt. Aus Sicht der Verbände führt das Modell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil vor allem die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert.
Mit der Verfassungsbeschwerde wollen BdSt Deutschland und Haus & Grund Deutschland Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 05.03.2026