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06.03.2026

Geringverdiener: Wie sie Steuern sparen können

Wer wenig verdient, sollte darauf hinwirken, wenig Steuern zu zahlen. Laut Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) beginnt das bei der Einkommensteuer.

So könne man mit einem Minijob bis zu 603 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Die nächste Stufe sei der Midijob. Mit diesem könne man im Übergangsbereich bis zu 2.000 Euro im Monat einnehmen und von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen profitieren. Das Gehalt werde zwar nach elektronischer Lohnsteuerkarte (ELStAM) versteuert, doch für die Lohnsteuerklassen III (3) bis IV (4) sei häufig gar keine Lohnsteuer fällig, für Steuerklasse I (1), II (2) und IV (4) entfalle zumindest der Solidaritätszuschlag, und nur für die Klassen V (5) und VI (6) müsse man als Arbeitnehmer immer Lohnsteuern zahlen.

Als Besonderheit für Geringverdiener nennt die VLH: Diese müssten gar keine Einkommensteuer und auch keine Kirchensteuer zahlen, wenn ihr jährliches Einkommen unter 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro) liegt. Das seien 1.029 Euro im Monat. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner/innen gelte der doppelte Betrag in Höhe von 24.696 Euro. Keine Rolle spielt laut VLH dabei, welche Lohnsteuerklasse man hat – der Grundfreibetrag sei für jeden Steuerzahler steuerfrei.

Auch beim Solidaritätszuschlag spare man. Dieser sei 2021 für knapp 90 Prozent der Arbeitnehmenden abgeschafft worden. Den Soli zahlten ab 2026 nur noch Gutverdiener ab einer Lohnsteuer von 20.350 Euro im Jahr.

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich "zusammen veranlagen lassen", könnten mit dem Ehegattensplitting Einkommensteuer sparen. In der Regel zahlten Paare mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern als Paare, bei denen jede/r die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt. Das gelte vor allem dann, wenn einer eher viel und der andere – als Geringverdiener/in – eher wenig verdient.

Jeder, der nicht mehr als 35.000 Euro Einkommen im Jahr versteuern muss, werde vom Staat mit einer Wohnungsbauprämie unterstützt. Laut VLH setzt das voraus, dass man einen Bausparvertrag abschließt. Mindestens 50 Euro müsse man jährlich einzahlen, höchstens 700 Euro pro Jahr würden gefördert. Dieses Geld werde dann mit zehn Prozent vom Staat bezuschusst. Für Verheiratete gölten jeweils die doppelten Beträge, also eine Einkommensgrenze von 70.000 Euro und Einzahlungen von mindestens 100 und höchstens 1.400 Euro im Jahr in den Bausparvertrag.

Viele Arbeitgeber förderten die Vermögensbildung ihrer Mitarbeitenden, fährt die VLH fort. Das gehe zum Beispiel, indem sie vermögenswirksame Leistungen direkt auf den Bausparvertrag der Mitarbeitenden überweisen. Der Staat bezuschusse diese Zahlungen mit der Arbeitnehmer-Sparzulage: von 470 Euro würden neun Prozent im Jahr gefördert, ein Arbeitnehmer könne also 43 Euro jedes Jahr dabei gewinnen.

Auch die Mobilitätsprämie sei zu beachten. In deren Genuss könne man kommen, wenn das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt und der einfache Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer ist. Für jeden zusätzlichen Kilometer erhalte man dann 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale – also 5,32 Cent. Wer nur bis zu 20 Kilometer zur Arbeit fährt, gehe allerdings leer aus, so die VLH abschließend.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe, PM vom 27.02.2026