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29.04.2026

Mindeststeuer-Berichte: Zwei Abgabemöglichkeiten

Ab sofort können Mindeststeuer-Berichte (GloBE Information Return, GIR) über zwei Wege an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden: über die Massendatenschnittstelle DIP (Digitaler Posteingang) oder das BZSt online.portal via Massendaten-XML-Upload-Formular

Vor der Übermittlung von Echtdaten empfiehlt das BZSt, die Schemavalidität und Regelkonformität in der Testumgebung zu prüfen. Die finale Bereitstellung der Testumgebung erfolge in Kürze und wird separat bekannt gegeben.

Bei der Übermittlung von Echtdaten über die Massendatenschnittstelle DIP sei im dip-Header beim Element dip:application code der Wert "PILLAR_II" (nicht "GIR") zu verwenden, betont das BZSt. Das Kommunikationshandbuch zum GIR werde dahingehend zeitnah aktualisiert.

Weitere Informationen sind auf der Website des BZSt unter Unternehmen > Internationaler Informationsaustausch > Globale Mindestbesteuerung - Pillar 2 verfügbar.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 28.04.2026